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   BGH, 05.08.2010 - 3 StR 271/10   

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https://dejure.org/2010,16579
BGH, 05.08.2010 - 3 StR 271/10 (https://dejure.org/2010,16579)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2010 - 3 StR 271/10 (https://dejure.org/2010,16579)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2010 - 3 StR 271/10 (https://dejure.org/2010,16579)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 46b Abs 3 StGB
    Strafmilderung wegen Nachtatverhaltens: Angaben zu angeblichem Mittäter erst in der Hauptverhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 46b Abs 3 StGB
    Strafmilderung wegen Nachtatverhaltens: Angaben zu angeblichem Mittäter erst in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung aufgrund einer verspäteten Aufklärungshilfe des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafmilderung wegen Nachtatverhaltens: Angaben zu angeblichem Mittäter erst in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafmilderung wegen Nachtatverhaltens: Angaben zu angeblichem Mittäter erst in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafmilderung aufgrund einer verspäteten Aufklärungshilfe des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 271/10
    Das Landgericht war auch nicht gehalten abzuwarten, bis die zuständigen Polizeidienststellen entsprechende Ermittlungen zur Überprüfung der Angaben des Angeklagten angestellt hatten (vgl. zu § 31 Nr. 1 BtMG: BGH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 271/10
    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt jedoch insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1988 - 4 StR 154/88, BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Aufdeckung 7).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 428/15

    Keine automatische strafschärfende Wirkung der Begehung in Mittäterschaft

    Ungeachtet der Frage, ob in diesem Zusammenhang der Zweifelssatz anwendbar ist, soweit über das Vorliegen eines Aufklärungserfolgs zu befinden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 271/10, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 27), ist der Angeklagte schon deshalb durch das Vorgehen der Strafkammer beschwert, weil sich angesichts der vollständig fehlenden Beweiswürdigung hierzu nicht nachvollziehen lässt, ob deren Zweifel an der Mittäterschaft des Mitangeklagten auf rechtsfehlerfreien Erwägungen beruhen.
  • BGH, 30.04.2015 - 5 StR 132/15

    Strafzumessung: Strafmilderung wegen Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt insoweit nicht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 154/88 - in BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 271/10 - in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 27).".
  • BGH, 28.04.2011 - 4 StR 169/11

    Aufklärungshilfe (Verfahrensrüge; Reichweite)

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt insoweit nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 271/10; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 31 Rn. 125 ff. jeweils mwN).
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